Die Leasing Vertragsarten für Software und Leistungen - Vollamortisations-Leasing-Vertrag, Teilamortisations-Leasing-Vertrag, Auflösbarer Leasing-Vertrag,...

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Die Leasing Vertragsarten für Software und Leistungen

  1. Vollamortisations-Leasing-Vertrag:
    Ein Vertrag ohne Restwert, der sich speziell für innovative, schnellebige Wirtschaftsgüter, die oftmals einem starken Preisverfall unterlegen sind.
  2. Teilamortisations-Leasing-Vertrag:
    Hier wird bei Vertragsabschluß bereits ein Restwert vereinbart, der bei der Kalkulation der monatlichen Rate berücksichtigt wird.
  3. Auflösbarer Leasing-Vertrag:
    Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er hat eine Kalkulationsgrundlage von 36, 48 oder 60 Monaten und ist zu bestimmten, im Vertrag festgelegten Zeitpunkten und Konditionen auflösbar. Mit diesem Vertragstyp kann - z. B. aus Budgetgründen - auch das Wirtschaftsgut, dessen Leasing-Vertragsdauer vom Leasing-Erlaß her auf maximal 32 Monate begrenzt ist, über einen längeren Zeitraum zu günstigen monatlichen Raten geleast werden. Wählen Sie einfach mittels Ankreuzen die für Sie günstige Laufzeit.
  4. Software-Finanzierung:
    Der Entwicklung der letzten Jahre im EDV-Bereich Rechnung tragend, bietet wir speziell für dieses Marktsegment flexible Vertragstypen an. Diese sind speziell für die Finanzierung von Software geeignet. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Standard- oder Individual-Software handelt.
  5. Mietkauf-Vertrag:
    Diesen Vertragstyp wählt der Mietkäufer, wenn er das zu finanzierende Objekt in seiner Bilanz als Anlagevermögen aktivieren möchte. Das Eigentum am Wirtschaftsgut geht mit Zahlung der letzten Rate auf ihn auf.

Ihr Ansprechpartner

Sven Ströhle

Sven Ströhle
Badstraße 13-15
90762   Fürth,

Tel: 0911 - 146 2800
Fax: 0911 - 979 200 831