- Einweisung / Beratungsdienstleistung, die im direkten Zusammenhang mit der Inbetriebnahme steht
- Beratung / Dienstleistung für Software-Erstellung vor Betriebsbereitschaft
- Datenübernahme
- Probebetrieb
- Erstellung eines Pflichtenheftes für Software
- Implementierungs- und Parametrierungskosten
- Installationsaufwendungen, u.a. auch Anfahrt und Technikerstunden, die im direkten Zusammenhang mit der Lieferung stehen
Beratungsdienstleistungen sind mit der objektiven Betriebsbereitschaft des Systems abgeschlossen und bis zu diesem Zeitpunkt Teil der Anschaffungskosten.